Im Januar wurden drei Wölfe auf dem Schienennetz überfahren und getötet. Ein Vorfall ereignete sich im Albulagebiet, die beiden anderen in der Ruinaulta.

Medienmitteilung AJF 12.02.2021

Zusammenfassung

Die Zahl der dem Amt für Jagd und Fischerei GR gemeldeten Beobachtungen von Wölfen und Luchsen war im Januar ähnlich hoch wie in den vergangenen Monaten. In Südbünden hat sich anfangs Monat ein Übergriff auf Nutztiere ereignet. Zudem wurden dem Amt für Jagd und Fischerei GR vier weitere Fälle gemeldet, bei denen Wölfe getötet wurden. In der Mesolcina hat einer oder mehrere Wölfe innerhalb von kurzer Zeit zahlreiche Schalenwildtiere getötet, ohne sie zu nutzen. Auch kam es in diesem Gebiet vermehrt zu Wolfssichtungen in Siedlungsnähe. Hinweise zur Anwesenheit von Braunbären oder Goldschakalen sind keine eingegangen.

Nutztierrisse

Anfangs Januar 2021 wurde in der Region Moesa eine Ziege durch einen Wolf gerissen. Zwei weitere Tiere wurden bei dem Übergriff verletzt. Eines der Tiere starb einige Tage später an den Folgen der Verletzungen.

Verkehrsunfälle

Im Januar wurden drei Wölfe auf dem Schienennetz überfahren und getötet. Ein Vorfall ereignete sich im Albulagebiet, die beiden anderen in der Ruinaulta. Anmerkung Redaktion: Meldungen der Vorfälle Valendas & Alvaneu-Bad/Filisur 16./17.1.2021 & Rheinschlucht 28.1.2021.

Zudem wurde in der Surselva eine adulte Wölfin durch ein Wolfsrudel gerissen. Die Rindviehherde, die sich unmittelbar neben dem Riss in einem Stall aufhielt, war in der Nacht sehr unruhig. Insgesamt wurden in diesem Winter 10 Wölfe getötet.

Weitere Grossraubtiernachweise

Dem Amt für Jagd und Fischerei GR wurden im Januar rund 140 direkte (Sichtung/Fotofalle/Geheul) und indirekte (Spur/Kot /Wildtierriss) Wolfsnachweise gemeldet. Die Meldungen stammen aus den Regionen Surselva, Albula, Prättigau-Davos, Viamala, Landquart, Unterengadin, Moesa und Imboden.

Betreffend Luchs wurden 16 Beobachtungen erfasst. Die Luchsnachweise stammen aus den Regionen Surselva, Viamala und Landquart.

Quelle: Medienmitteilung des AJF