Die Wolfspopulation in der Schweiz und vor allem im Kanton Graubünden, hat sich in den letzten Jahren stark nach oben entwickelt. Dies bringt enorme Herausforderungen für das Zusammenleben von Mensch und Wolf mit sich.

Der Naturpark hat keinen gesetzlichen Auftrag im Bereich Grossraubtiere. Das Monitoring, die Rissentschädigungen sowie die allfällige Regulation liegt beim Amt für Jagd und Fischerei (AJF), der Herdenschutz wird durch den Plantahof betreut.

In Zukunft möchte sich der Naturpark eine Rolle schaffen, um im Sinne der Bevölkerung, der Landwirtschaft sowie dem Natur- und Landschaftsschutz im Naturpark zu agieren. Der Naturpark bezieht weder für noch gegen den Wolf Stellung, sondern engagiert sich für eine sachliche und konstruktive Lösungsfindung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Bezug nehmend auf den vom AJF eingereichten Antrag zur Regulation des Beverinrudels (Medienmitteilung des AJF vom 25.8.2021) steht der Naturpark Beverin für eine rasche Regulierung von Problemtieren, eine grundsätzliche Regulation des Wolfsbestands und der Schaffung dafür notwendiger gesetzlicher Möglichkeiten ein.