AJF 31.10.202

Mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt verfügt der Kanton insgesamt drei weitere Wolfsabschüsse aus den beiden Wolfsrudeln Beverin und Wannaspitz. Dabei soll auch M92, das Vatertier des Beverinrudels, erlegt werden.

Sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel wurden in diesem Jahr Regulierungsabschüsse getätigt. Aus dem Beverinrudel wurden zwei Jungwölfe und aus dem Wannaspitzrudel ein Jungwolf erlegt. Im Verlauf des Alpsommers konnten sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel höhere Welpenzahlen bestätigt werden, als dies erste Sichtungen nahelegten. Beim Beverinrudel wurden Ende August sieben Welpen nachgewiesen, beim Wannaspitzrudel gelang im September der Nachweis von sechs Welpen. Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung darf im Rahmen einer Rudelregulation bis zur Hälfte dieser Jungtiere erlegt werden. Das Bundesamt für Umwelt hat den entsprechenden Gesuchen des Kantons am 28. Oktober 2022 zugestimmt. Im Wannaspitzrudel dürfen demnach zusätzlich zum bereits erlegten Jungwolf zwei weitere Jungwölfe erlegt werden.

Vatertier des Beverinrudels M92 soll erlegt werden

Aufgrund des Nachweises einer höheren Reproduktionszahl beim Beverinrudel wurde neben den zwei bereits Ende Juli erlegten Tieren ein dritter Wolf zum Abschuss freigegeben. Dabei darf entweder ein weiterer Jungwolf erlegt werden oder das Vatertier M92. Aufgrund seines besonders problematischen Verhaltens soll mit dem dritten Abschuss das Vatertier M92 erlegt werden.

Die Frist für den Abschuss des Vatertieres M92 endet am 31. Januar 2023, diejenige für Abschüsse von Jungwölfen endet am 31. März 2023.


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