AJF 15.07.2022

Der Kanton Graubünden reagiert auf die jüngsten Rissvorfälle des Beverinrudels und hat den Abschuss von zwei Jungtieren aus dem verhaltensauffälligen Wolfsrudel bewilligt. Am Mittwochabend hatte das Rudel auf der Alp Nera am Schamserberg zum zweiten Mal eine Mutterkuh angegriffen und sie so schwer verletzt, dass sie eingeschläfert werden musste. Der Abschuss von zwei Jungtieren aus dem Beverinrudel wurde vom Bundesamt für Umwelt genehmigt. Das Ziel des Kantons bleibt die Entfernung des gesamten Rudels und der Abschuss des besonders auffälligen Vatertiers M92 im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung.

Beim Vorfall von Mittwochabend, 13. Juli 2022, handelt es sich um den zweiten Fall innert weniger Tage, bei dem eine ausgewachsene Kuh von Wölfen angegriffen wurde. Vergangene Woche wurde eine Mutterkuh getötet, nun wurde ein Tier so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste. Beide Angriffe können dem Beverinrudel zugeordnet werden. Sie zeigen eine besorgniserregende Verhaltensentwicklung des Rudels, auf die reagiert werden muss.

Um Wolfsrudel durch Abschüsse regulieren zu können, muss nach Bundesrecht eine Schadensschwelle überschritten werden und das jeweilige Rudel muss Nachwuchs erhalten haben. Die Schadensschwelle war bereits vor den beiden aktuellen Vorfällen erreicht. Nun gibt es auch konkrete Hinweise darauf, dass das Beverinrudel in diesem Jahr Nachwuchs erhalten hat. Als dringliche Sofortmassnahme zur Vergrämung der Wölfe und zur Stärkung der Abwehr von Schäden und Nachteilen zulasten von Landwirtschaft, Tourismus und Bevölkerung vor Ort hat der Vorsteher des Departementes für Infrastruktur, Energie und Mobilität (DIEM) nun den Abschuss von zwei Jungtieren des Rudels angeordnet. Die Massnahme wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) gestützt.

Weiterführende Massnahmen sind notwendig

Der Kanton wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass weitere Regulationsabschüsse möglichst zeitnah möglich sind. Er will insbesondere auch das Vatertier M92, von dessen Verhalten die Angriffe ausgehen, töten und im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung letztlich das gesamte Beverinrudel entfernen lassen. Die Handlungsfreiheit des Kantons ist dabei allerdings rechtlich beschränkt (Eidgenössische Jagdgesetzgebung; Richtlinien des Bundesamts für Umwelt; Anwendbarkeit der Polizeigeneralklausel). Beim aktuellen Wolfsbestand und angesichts der unterschiedlichen Verhaltensentwicklungen von Wölfen fordert der Kanton Graubünden deshalb auch ganz grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, einzelne problematische Rudel entfernen zu können. Der Kanton wird sich dafür auch im Rahmen der angestossenen Gesetzes- und Verordnungsrevisionen auf Bundesebene mit aller Entschlossenheit einsetzen.


Quelle: Medienmitteilung des AJF vom 15.7.2022